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WLANs werden dicht gemacht

15.05.2010 12:44

Nach diesem Urteil müssen sehr viele Internetuser aufpassen: Denn mehr als die Hälfte der rund 25 Millionen deutschen Breitband-Internetzugänge wird über WLAN betrieben, schätzt der Branchenverband Bitkom. Und der Bundesgerichtshof hat nun geurteilt, dass Internetuser abgemahnt werden können, wenn Fremde ihren ungesicherten WLAN-Zugang zum Internet etwa zum illegalen Herunterladen von Musik benutzen.

Auch wenn die schriftliche Urteilsbegründung erst in ein paar Wochen vorliegen wird - WELT KOMPAKT beantwortet schon einmal die wichtigsten Fragen:

Was kommt auf WLAN-Betreiber zu?

Zunächst: Wer in der eigenen Wohnung WLAN für den Privatgebrauch eingerichtet hat, gilt als Betreiber. Offene WLANs, also ohne Passwort, werden laut Urteil nicht mehr geduldet. Der Bundesgerichtshof hat zwar eine Haftung des WLAN-Betreibers bezüglich des Schadensersatzes nach illegalen Aktivitäten von Fremden ausgeschlossen. Nur der eigentliche Täter muss der Musikindustrie den Schaden ersetzen, der durch den Tausch von Musik entstanden ist. Teuer werden kann es trotzdem: Denn eine Abmahnung ist zulässig, und die kann bis zu 100 Euro Gebühren kosten, wenn WLAN-Betreiber ihr Netz nicht nach dem neuesten Stand der Technik sichern.

Wie verschlüsselt man sein WLAN?

Die meisten WLAN-Geräte sind inzwischen schon bei der Lieferung darauf eingestellt, dass sie nur verschlüsselt Verbindungen aufbauen. Dieses Standardpasswort muss dringend geändert werden. Der BGH machte nämlich deutlich, dass das aus der Bedienungsanleitung ohnehin ersichtliche Passwort nicht ausreichend sicher ist. Standardmäßig gibt es zwei Arten von Verschlüsselung: WEP ist der ältere Standard, er ist unsicher, weil leicht zu knacken. Computernutzer sollten für ihr WLAN daher die WPA- oder WPA2-Verschlüsselung wählen.

Welches Passwort ist sicher?

Sichere Passwörter enthalten Klein- und Großbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen. Je länger sie sind, desto schwieriger sind sie zu entschlüsseln.

Was heißt WLAN denn genau?

Für den Internetzugang per WLAN kommt meist ein WLAN-Router zum Einsatz. Er wird bei DSL-Anschlüssen wie das Telefon an den sogenannten DSL-Splitter angeschlossen, beim Internetanschluss über das Fernsehkabel an den Kabelanschluss. Computer können zu den Geräten eine drahtlose Verbindung aufbauen, die grundlegenden Einstellungen lassen sich meistens am Computer über ein spezielles Menü des Routers vornehmen.

Was bedeutet das Urteil für Hotels und Gaststätten?

Offene WLANs werden in Hotels und der Gastronomie nicht mehr geduldet, sagt der Fachanwalt für Internetrecht, Christian Solmecke ( www.wbs-law.de), zu WELT KOMPAKT.

Müssen Internetcafés ihre WLANs abschalten?

Das Urteil sagt, Eltern sei die Verschlüsselung zuzumuten. Ob das auch für ein Internetcafé gelte, sei fraglich, meint der Rechtsanwalt. Wenn der Aufwand für die Identifizierung des Gastes das Geschäftsmodell eines Gewerbetreibenden in Frage stelle, sei das nicht mehr zumutbar. Bei dieser Bewertung beruft sich Solmecke auf Artikel 12 des Grundgesetzes.

Was sollten Gastronomen und Hoteliers machen?

Zum einen sollte der Hotelier oder Gastronom seiner Belehrungspflicht gegenüber allen Gästen so weit wie möglich gerecht werden. "Dies kann im Bereich der Hotellerie etwa dadurch geschehen, dass dem Hotelgast erst dann der Zugang zum WLAN gewährt wird, sobald er eine Erklärung unterschrieben hat, in der er sich verpflichtet, keine Rechtsverletzungen über diesen Anschluss zu begehen", sagt Solmecke.

Was ist die sicherste Lösung für den Betreiber eines öffentlichen WLAN?

"Der sicherste Schutz für Hoteliers oder Gastronomen ist die Verwendung eines sogenannten VPN-Tunnels", sagt Solmecke. Hierbei schließt man einen Vertrag mit einem Anbieter des sogenannten VPN-Routing. Der Internet-Verkehr des Hoteliers läuft dann über die Server dieses Anbieters.

Welche technischen Möglichkeiten gibt es gegen illegale Downloads?

Durch das Sperren bestimmter Ports kann die Benutzung von Musik- und Filmtauschbörsen weitgehend erschwert werden. Portsperrungen haben zur Folge, dass beispielsweise Tauschbörsen nicht mehr besucht werden können. Diese Sperren sind für Laien nur schwer zu umgehen.

Kann man ein Netzwerk unsichtbar machen?

WLAN-Netzwerke haben immer einen Namen, über den sie gefunden werden können und über den Computernutzer eine Verbindung herstellen können (SSID). Oft geben Nutzer ihren Netzwerken einen Namen, der leicht Rückschlüsse auf den Betreiber zulässt - etwa den eigenen Namen. Es empfiehlt sich daher, den WLAN-Zugang neutral zu benennen. Auch möglich ist es, ein WLAN gleich unsichtbar zu machen - dann findet es auf Anhieb niemand, der den Namen nicht kennt. Will ein neuer Nutzer seinen Computer dann mit dem WLAN verbinden, kann er es nicht aus einer Liste wählen, sondern muss alle Daten per Hand eingeben.

Wie hindert man fremde Geräte, auf ein Netzwerk zuzugreifen?

WLAN-Router merken sich meist, mit welchen Geräten sie bereits verbunden waren. Jedes Internet-Gerät - egal ob PC, Laptop oder Handy - hat eine weltweit eindeutige Identifizierungsnummer - die sogenannte MAC-Adresse. Sind alle notwendigen Geräte mit dem Netzwerk einmal verbunden gewesen, ist es anschließend in den Einstellungen oft möglich, die Verbindung zu neuen Geräten sicher zu unterbinden. Auch dadurch lässt sich verhindern, dass Unbekannte ungewollt die eigene Verbindung zum Internet nutzen.

Hat der Bundesgerichtshof die Rechtslage umfassend geklärt?

Da muss man wohl abwarten. Denn die schriftliche Urteilsbegründung liefert das Gericht eben erst in ein paar Wochen ab. "Wir werden hier noch weitere Urteile sehen", sagt Solmecke.

Source: Welt Online, 14. Mai 2010

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