Firewall?
Ok!
Antivirus?
Ok!
VPN?
...Oh what?
WLANs werden dicht gemacht
Nach diesem Urteil müssen sehr viele Internetuser
aufpassen: Denn mehr als die Hälfte der rund 25 Millionen deutschen
Breitband-Internetzugänge wird über WLAN betrieben, schätzt der
Branchenverband Bitkom. Und der Bundesgerichtshof hat nun geurteilt,
dass Internetuser abgemahnt werden können, wenn Fremde ihren
ungesicherten WLAN-Zugang zum Internet etwa zum illegalen Herunterladen
von Musik benutzen.
Auch
wenn die schriftliche Urteilsbegründung erst in ein paar Wochen
vorliegen wird - WELT KOMPAKT beantwortet schon einmal die wichtigsten
Fragen:
Was kommt auf WLAN-Betreiber zu?
Zunächst:
Wer in der eigenen Wohnung WLAN für den Privatgebrauch eingerichtet hat,
gilt als Betreiber. Offene WLANs, also ohne Passwort, werden laut
Urteil nicht mehr geduldet. Der Bundesgerichtshof hat zwar eine Haftung
des WLAN-Betreibers bezüglich des Schadensersatzes nach illegalen
Aktivitäten von Fremden ausgeschlossen. Nur der eigentliche Täter muss
der Musikindustrie den Schaden ersetzen, der durch den Tausch von Musik
entstanden ist. Teuer werden kann es trotzdem: Denn eine Abmahnung ist
zulässig, und die kann bis zu 100 Euro Gebühren kosten, wenn
WLAN-Betreiber ihr Netz nicht nach dem neuesten Stand der Technik
sichern.
Wie verschlüsselt man sein WLAN?
Die
meisten WLAN-Geräte sind inzwischen schon bei der Lieferung darauf
eingestellt, dass sie nur verschlüsselt Verbindungen aufbauen. Dieses
Standardpasswort muss dringend geändert werden. Der BGH machte nämlich
deutlich, dass das aus der Bedienungsanleitung ohnehin ersichtliche
Passwort nicht ausreichend sicher ist. Standardmäßig gibt es zwei Arten
von Verschlüsselung: WEP ist der ältere Standard, er ist unsicher, weil
leicht zu knacken. Computernutzer sollten für ihr WLAN daher die WPA-
oder WPA2-Verschlüsselung wählen.
Welches Passwort ist
sicher?
Sichere
Passwörter enthalten Klein- und Großbuchstaben, Zahlen und
Sonderzeichen. Je länger sie sind, desto schwieriger sind sie zu
entschlüsseln.
Was heißt WLAN denn genau?
Für
den
Internetzugang per WLAN kommt meist ein WLAN-Router zum Einsatz. Er wird
bei DSL-Anschlüssen wie das Telefon an den sogenannten DSL-Splitter
angeschlossen, beim Internetanschluss über das Fernsehkabel an den
Kabelanschluss. Computer können zu den Geräten eine drahtlose Verbindung
aufbauen, die grundlegenden Einstellungen lassen sich meistens am
Computer über ein spezielles Menü des Routers vornehmen.
Was
bedeutet das Urteil für Hotels und Gaststätten?
Offene
WLANs
werden in Hotels und der Gastronomie nicht mehr geduldet, sagt der
Fachanwalt für Internetrecht, Christian Solmecke ( www.wbs-law.de), zu
WELT KOMPAKT.
Müssen Internetcafés ihre WLANs abschalten?
Das
Urteil sagt, Eltern sei die Verschlüsselung zuzumuten. Ob das auch für
ein Internetcafé gelte, sei fraglich, meint der Rechtsanwalt. Wenn der
Aufwand für die Identifizierung des Gastes das Geschäftsmodell eines
Gewerbetreibenden in Frage stelle, sei das nicht mehr zumutbar. Bei
dieser Bewertung beruft sich Solmecke auf Artikel 12 des Grundgesetzes.
Was
sollten Gastronomen und Hoteliers machen?
Zum einen
sollte
der Hotelier oder Gastronom seiner Belehrungspflicht gegenüber allen
Gästen so weit wie möglich gerecht werden. "Dies kann im Bereich der
Hotellerie etwa dadurch geschehen, dass dem Hotelgast erst dann der
Zugang zum WLAN gewährt wird, sobald er eine Erklärung unterschrieben
hat, in der er sich verpflichtet, keine Rechtsverletzungen über diesen
Anschluss zu begehen", sagt Solmecke.
Was ist die
sicherste
Lösung für den Betreiber eines öffentlichen WLAN?
"Der
sicherste Schutz für Hoteliers oder Gastronomen ist die Verwendung eines
sogenannten VPN-Tunnels", sagt Solmecke. Hierbei schließt man einen
Vertrag mit einem Anbieter des sogenannten VPN-Routing. Der
Internet-Verkehr des Hoteliers läuft dann über die Server dieses
Anbieters.
Welche technischen Möglichkeiten gibt es gegen
illegale Downloads?
Durch das Sperren bestimmter Ports kann die
Benutzung von Musik- und Filmtauschbörsen weitgehend erschwert werden.
Portsperrungen haben zur Folge, dass beispielsweise Tauschbörsen nicht
mehr besucht werden können. Diese Sperren sind für Laien nur schwer zu
umgehen.
Kann man ein Netzwerk unsichtbar machen?
WLAN-Netzwerke
haben immer einen Namen, über den sie gefunden werden können und über
den Computernutzer eine Verbindung herstellen können (SSID). Oft geben
Nutzer ihren Netzwerken einen Namen, der leicht Rückschlüsse auf den
Betreiber zulässt - etwa den eigenen Namen. Es empfiehlt sich daher, den
WLAN-Zugang neutral zu benennen. Auch möglich ist es, ein WLAN gleich
unsichtbar zu machen - dann findet es auf Anhieb niemand, der den Namen
nicht kennt. Will ein neuer Nutzer seinen Computer dann mit dem WLAN
verbinden, kann er es nicht aus einer Liste wählen, sondern muss alle
Daten per Hand eingeben.
Wie hindert man fremde Geräte,
auf
ein Netzwerk zuzugreifen?
WLAN-Router merken sich meist,
mit
welchen Geräten sie bereits verbunden waren. Jedes Internet-Gerät - egal
ob PC, Laptop oder Handy - hat eine weltweit eindeutige
Identifizierungsnummer - die sogenannte MAC-Adresse. Sind alle
notwendigen Geräte mit dem Netzwerk einmal verbunden gewesen, ist es
anschließend in den Einstellungen oft möglich, die Verbindung zu neuen
Geräten sicher zu unterbinden. Auch dadurch lässt sich verhindern, dass
Unbekannte ungewollt die eigene Verbindung zum Internet nutzen.
Hat
der Bundesgerichtshof die Rechtslage umfassend geklärt?
Da
muss man wohl abwarten. Denn die schriftliche Urteilsbegründung liefert
das Gericht eben erst in ein paar Wochen ab. "Wir werden hier noch
weitere Urteile sehen", sagt Solmecke.
Source: Welt Online, 14.
Mai 2010
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